Allgemeine Geschäftsbedingungen / AGB

I.Allgemeines                                                                                                                                                                                                                                                  1.Die nachfolgenden AGB`s gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn Ihnen nicht umgehend widersprochen wird.                                                        2."Lichtbilder" im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, Papierbilder, Bilder in digitalisierter Form, usw.)

II.Urheberecht                                                                                                                                                                                                               1.Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Massgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.                                                      

2.Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt.                              

3.Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist - sofern nicht ausdrücklich etwas vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der gesonderten Vereinbarung.                                                            

4.Der Besteller eines Bildes i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen.                                                                                            

5.Bei der Verwertung der Lichtbilder kann der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen. als Urheber des Lichtbildes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.                                                         

6.Die Negative verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Negative an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

III. Anmeldung bzw. Abschluss des Vertrages                                                                            

1.Die Anmeldung des Auftraggeber s erfolgt per Mail oder Fax und wird mit Eingang beim Fotografen/Veranstalter für den Auftraggeber verbindlich. Der Fotograf behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angaben von Gründen abzulehnen.                                                         

2.Der Auftraggeber verpflichtet sich, nur gesunde Tiere, die kein Ansteckungsrisiko für andere Menschen und Tiere darstellen, an der Veranstaltung teilnehmen zu lassen. Es muss eine Haftpflichtversicherung für den Hund vorliegen.

IV.Vergütung, Eigentumsvorbehalt                                                                                        

1.Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als vereinbarte Pauschale  berechnet.                                           

2.Fällige Rechnungen sind am Tag der Veranstaltung zu zahlen.                                                                                                                             

3.Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum des Fotografen.                                                   

4.Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerich-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Veranstaltung Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

   V.Haftung                                                                                                                                                                                                                          1.Der Fotograf haftet nicht für Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die während der Veranstaltung entstehen oder durch die teilnehmenden Menschen/Tier, andere Teilnehmer oder Dritte verursacht werden. Jede Teilnahme an der Veranstaltung erfolgt ausschießlich auf eigene Gefahr und eigenes Risiko. Etwas Abweichendes gilt nur, sofern der Fotograf solche Schäden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Jeder Auftraggeber haftet in vollem Umfang für Schäden, die sein Tier verursacht. Eine ausreichende Haftpflichtversicherung muss vorhanden sein.


VI. Nebenabreden                                                                                                                                                                                                                1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildetetn Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.                                                                                                     
2.Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses.

VII. Leistungsstörung, Ausfallhonorar                                                                                                                                                                               
Liefertermine für Lichtbilder sind nur dan verbindlich, wenn sie ausdrücklich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

VIII. Datenschutz                                                                                                                   
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle Ihm in Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

IX. Digitale Fotografie
1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

X. Nutzung und Verbreitung
Kostenfreie Nutzung für die Eigenverwendung des Auftraggebers. Nicht für die kommerzielle Nutzung durch Dritte als der Fotograf, insbesondere Buch- und Zeitschriftenpublikationen.Bei Vertragsabschluss erklärt sich der Teilnehmer hiermit einverstanden. Eigentumsrechte können erworben werden. Dies bedarf jedoch gesonderten vertraglichen Regelung.

XI. Schlussbestimmungen
Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragspartner Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.


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